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BARRIEREFREIHEIT

Taolis Sales S.L. verpflichtet sich, ihre Website gemäß Königlichem Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen im öffentlichen Sektor barrierefrei zu gestalten.

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://taolis.com.

KONFORMITÄTSSTATUS

Diese Website entspricht vollständig dem Königlichen Dekret 1112/2018.

NICHT BARRIEREFREIE INHALTE

Die folgenden Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Die Inhalte fallen nicht unter die geltenden Rechtsvorschriften:
Es können PDF-Dokumente vorhanden sein, die nicht vollständig barrierefrei sind.

12.2.3 Effektive Kommunikation
11.8.3 Erhalt von Barrierefreiheitsinformationen bei Änderungen (Bedingt)
11.8.4 Reparaturservice (Bedingt)
Unverhältnismäßige Belastung.
Nicht zutreffend.

ERSTELLUNG DIESER BARRIEREFREIHEITSERKLÄRUNG

Diese Erklärung wurde am 26.02.2026 erstellt.

Die Erklärung wurde im Rahmen einer Selbsteinschätzung von acceseo.com erstellt.

Letzte Überprüfung der Erklärung: 26.02.2026

KOMMENTARE UND KONTAKTDATEN

Sie können uns bezüglich der Barrierefreiheitsanforderungen (Artikel 10.2.a) der Königlichen Verordnung 1112/2018) kontaktieren, beispielsweise:
Melden Sie mögliche Nichteinhaltungen dieser Website.
Melden Sie sonstige Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte.
Stellen Sie sonstige Fragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit der Website.

Über das Kontaktformular.

Sie können Folgendes einreichen:
Eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen der Königlichen Verordnung 1112/2018 oder
Eine Anfrage auf barrierefreie Informationen zu:
Inhalten, die gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Königlichen Verordnung 1112/2018 nicht unter deren Anwendungsbereich fallen;
Inhalten, die von den Anforderungen an die Barrierefreiheit ausgenommen sind, da dies eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde.

Die Anfrage auf barrierefreie Informationen muss die Fakten, Gründe und das Anliegen klar darlegen, damit nachgewiesen werden kann, dass es sich um eine berechtigte und angemessene Anfrage handelt.

Über die in Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das Gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen festgelegten Möglichkeiten.

Mitteilungen, Beschwerden und Anfragen auf barrierefreie Informationen werden von der für die jeweiligen Bereiche zuständigen Abteilung auf der Website entgegengenommen und bearbeitet.

ANTRAGSVERFAHREN

Wird ein Antrag auf barrierefreie Informationen oder eine Beschwerde abgelehnt, die getroffene Entscheidung nicht akzeptiert oder entspricht die Antwort nicht den Anforderungen von Artikel 12.5, kann die betroffene Person Beschwerde einlegen. Eine Beschwerde kann auch eingelegt werden, wenn innerhalb von zwanzig Arbeitstagen keine Antwort eingegangen ist.

Die Beschwerde kann gemäß den in Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das Gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen vorgesehenen Möglichkeiten eingelegt werden.

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